Struktur und Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt entweder in Teilzeit-Form über einen Zeitraum von 5 Jahren oder in Vollzeit über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. Sie umfasst lt. staatlicher Vorgabe mindestens 4.200 Stunden, die sich inhaltlich in vier Abschnitte gliedern:

  • „Praktische Tätigkeit“
  • „Theorieausbildung“
  • „Selbsterfahrung“
  • „Praktische Ausbildung unter Supervision“

 

Die Abschnitte überschneiden sich zeitlich. Die Ausbildung endet mit der Anmeldung zur staatlichen Abschlussprüfung.

Die Praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter indiziert ist sowie in der Abgrenzung zu anderen Störungen. Sie umfasst lt. PsychThG mindestens 1.800 Stunden und ist in einem Zeitraum von erfahrungsgemäß 18 Monaten zu absolvieren, davon 1.200 Stunden, also ca. 1 Jahr, an einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und 600 Stunden in anderen einschlägigen, von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch versorgt werden, z.B. psychosomatische Fachkliniken für Kinder und Jugendliche, Praxen von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Psychologischen Psychotherapeuten, Arztpraxen oder Sozialpädagogischen Zentren. Die Vermittlung dieser Praktika erfolgt durch das Ausbildungsinstitut nach Abstimmung mit den Teilnehmern. Das Institut hat hierfür Kooperationsvereinbarungen mit geeigneten Einrichtungen geschlossen.

Die Theoretische Ausbildung dient der Vermittlung von Grundkenntnissen für die psychotherapeutische Tätigkeit sowie von Spezialkenntnissen im Schwerpunktverfahren Verhaltenstherapie. Sie umfasst mindestens 600 Unterrichtsstunden, davon beziehen sich 200 Stunden auf Grundlagen der Psychotherapie und 400 Stunden auf das Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie. In allen DVT-Instituten erfolgt die Theorie-Vermittlung anwendungsbezogen und praxisnah, Behandlungstechniken werden in kleinen Gruppen eingeübt, Falldarstellungen und Demonstrationen der praktisch-psychotherapeutischen Arbeit der Dozenten sind durchgängig vorgesehen. Für die Inhalte der Theorieausbildung gibt der Gesetzgeber ein grobes verfahrensunabhängiges Raster vor. Jedes Institut erarbeitet daraus sein eigenes „Curriculum für die Theorie-Ausbildung“.

Die Selbsterfahrung (mindestens 120 Stunden) ist eine verhaltenstherapeutisch fundierte Reflexion und Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln. Einbezogen werden die individuellen biografischen Grundlagen des Teilnehmers sowie die bedeutsamen Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit therapeutischen Beziehungen – vor allem solchen zu Kindern und Jugendlichen – und mit persönlichen Entwicklungs- und Verfahrensprozessen. Sie wird im Einzelformat oder in Gruppen angeboten und wird durch besonders qualifizierte Ausbilder des Instituts geleitet.

Die Praktische Ausbildung unter Supervision dient der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von jugendlichen Patienten. Sie beginnt frühestens nach der Hälfte der Ausbildung und wird in der Ausbildungsambulanz des Instituts oder in ausgewiesenen Lehrpraxen durchgeführt. Hier behandelt der Teilnehmer Kinder und Jugendliche aller Altersstufen und mit unterschiedlichen Störungsbildern, und deren Familien und Bezugspersonen. Es sind mindestens 600 Behandlungsstunden selbständig durchzuführen und zu dokumentieren. Unterstützung und fachliche Anleitung erhält der Teilnehmer dabei laufend durch Supervisoren in mindestens 150 Unterrichtsstunden, davon 50 Stunden im Einzelformat und 100 Stunden im Gruppenformat. Im Sozialgesetzbuch ist verankert, dass die Behandlung in diesen Ausbildungsambulanzen von den Gesetzlichen Krankenkassen zu vergüten sind. Deshalb können die Ausbildungsinstitute ihren Teilnehmern eine Beteiligung am erzielten Kassenhonorar anbieten.