Folgende Abschnitte werden im Ausbildungsverlauf absolviert:
1.800 Stunden, davon 1.200 Stunden an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung und 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung de therapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
600 Stunden Grund- und vertiefte Spezialkenntnissefür die psychotherapeutische Tätigkeit
Durchführung von Psychotherapie (600 Stunden) unter Supervision (150 Stunden)
Reflexion und Abstimmung persönlicher Voraussetzungen für die Ausübung des Psychotherapeuten-Berufs