Hintergrund: Die neue Weiterbildung in Psychotherapie

Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2019 wurde die Ausbildung zum/zur Psychotherapeut*in grundlegend neu strukturiert. Anstelle des bisherigen Modells mit Studium und anschließender Ausbildung erfolgt nun ein einheitliches, approbationsbezogenes Studium der Psychotherapie mit anschließender Weiterbildung.

Die Weiterbildung beginnt nach dem erfolgreich abgeschlossenen Masterstudium und der Approbation als Psychotherapeut*in. Sie wird durch die Weiterbildungsordnungen der Landespsychotherapeutenkammern geregelt, die sich an der Musterweiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer orientieren. 

Die mindestens 5-jährige Gebietsweiterbildung wird in Vollzeit in angemessen vergüteter hauptberuflicher Tätigkeit an einer Weiterbildungsstätte absolviert und führt zu den Fachgebietsbezeichnungen Psychotherapie für Erwachsene, Psychotherapie für Kinder und Jugendliche oder Neuropsychologische Psychotherapie. Die Fachgebietsbezeichnung ist jeweils mit einem verfahrensbezogenen Schwerpunkt in einem der Richtlinienverfahren der Psychotherapie verbunden (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Analytische Psychotherapie oder Systemische Therapie). 

Von den 5 Jahren der Weiterbildung sind mindestens 2 Jahre in der ambulanten Versorgung und mindestens 2 Jahre in der stationären Versorgung zu absolvieren. Ein weiteres Jahr kann optional ebenfalls in der ambulanten oder der stationären Versorgung oder im institutionellen Versorgungsbereich (z.B. Beratungsstellen, Jugendhilfe etc.) absolviert werden.


Fachgebietsweiterbildung an DVT-Mitgliedsinstituten

Die Mitgliedsinstitute des DVT sind schon langjährig in der Psychotherapieausbildung nach dem alten Psychotherapeutengesetz aktiv und verfügen über eine hohe Expertise in der Vermittlung von Psychotherapie. Die meisten Institute befinden sich gerade mitten in einem Transformationsprozess mit einem Übergang vom Angebot der alten Psychotherapieausbildung zum Aufbau der neuen Fachgebietsweiterbildung.

Ein Großteil unserer Mitgliedsinstitute verfügt bereits über die Anerkennung der zuständigen Landespsychotherapeutenkammern als ambulante Weiterbildungsstätte bzw. befindet sich im Prozess der Anerkennung.
Von diesen Instituten wird also der mindestens 2-jährige bzw. optional 3-jährige ambulante Weiterbildungsabschnitt für die Fachgebiete Erwachsenenpsychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie angeboten, inklusive der obligatorischen Theorie, Supervision und Selbsterfahrung. Der stationäre oder ggf. auch ein institutioneller Weiterbildungsabschnitt können entweder vor oder nach dem ambulanten Weiterbildungsabschnitt an entsprechenden Weiterbildungsstätten absolviert werden. Einige unserer Mitgliedsinstitute verfügen über die Anerkennung als sogenanntes “Weiterbildungsinstitut”. Von diesen können auch Weiterbildungsstellen an kooperierenden Weiterbildungsstätten wie (z.B. Kliniken) vermittelt werden und die Vermittlung von Theorie, Supervision und Selbsterfahrung kann dann auch während der Klinikzeit am Weiterbildungsinstitut erfolgen. Es ist aber auch möglich, die stationäre oder institutionelle Weiterbildung unabhängig von der ambulanten Weiterbildung zu absolvieren. 


Finanzielle Situation in der Weiterbildung

Ein wesentliches Ziel der Reform der Psychotherapieausbildung von 2019 war es, dass die schwierige finanzielle Situation und der unklare arbeitsrechtliche Status der Ausbildungsteilnehmer*innen beendet werden. Dies ist mit der Reform leider jedoch nur zum Teil gelungen.  

Schon vor der Reform haben die Psychotherapeutenkammern und psychotherapeutischen Verbände darauf hingewiesen, dass die Weiterbildung nur funktionieren kann, wenn es eine finanzielle Förderung gibt. Trotz vieler Appelle, Gespräche mit Politiker*innen und einer erfolgreichen Bundestagspetition mit über 70.000 Unterschriften ist die Finanzierung der Weiterbildung bis heute (Stand Juni 2025) leider immer noch nicht geregelt.

Was bedeutet das für die Anstellung als Weiterbildungsassistent*in?

Ohne finanzielle Förderung der Weiterbildung sind ambulante Weiterbildungsstätten wirtschaftlich nicht in der Lage, Weiterbildungsstellen zu schaffen, die bei einer vertretbaren Arbeitsbelastung mit einem Gehalt vergütet werden, welches einem Tarifgehalt für Hochschulabsovent*innen mit Masterabschluss entsprechen würde. 

Die meisten der Mitgliedsinstitute im DVT haben sich entschieden, trotzdem Weiterbildungsstellen anzubieten, können diese jedoch nicht mit einem Gehalt vergüten, welches einem Tarifgehalt für Hochschulabsolvent*innen mit Masterabschluss entsprechen würde. Wir setzen uns weiterhin als Verband aktiv für eine finanzielle Förderung der Weiterbildung ein, damit unsere Mitglieder in die Lage versetzt werden, den Weiterbildungsteilnehmer*innen ein faires Gehalt zahlen zu können. Wir finden es jedoch trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen wichtig mit der Weiterbildung zu starten und Stellen für Weiterbildungsteilnehmer*innen zu schaffen.