Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Ausbildung nach den Übergangsregelungen des alten Psychotherapeutengesetzes bis 2032

Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2019 wurde die Ausbildung und Weiterbildung in der Psychotherapie grundlegend neu strukturiert. Dennoch ist es bis zum 01.09.2032 möglich, im Rahmen einer Übergangsfrist die Ausbildung nach den bis 2020 gültigen Regelungen des alten Psychotherapeutengesetzes zu absolvieren. Voraussetzung dafür ist, dass das zugangsberechtigende Studium vor dem 01.09.2020 begonnen wurde.

Wer im Rahmen dieser Übergangsregelung die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in anstrebt, benötigt einen entsprechenden Hochschulabschluss. Daran schließt sich eine dreijährige Vollzeitausbildung oder eine fünfjährige Teilzeitausbildung an, die mit einer staatlichen Prüfung endet. Mit Bestehen dieser Prüfung wird die Approbation zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie erteilt. Diese gilt für alle Altersgruppen, wobei der Ausbildungsschwerpunkt auf der Behandlung von Erwachsenen liegt. Gleichzeitig wird die Fachkunde in Verhaltenstherapie für Erwachsene erworben.

Ausbildung mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie an DVT-Mitgliedsinstituten


Wer Kinder- und Jugendichenpsychotherapeut*in werden möchte, benötigt einen Hochschulabschluss der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Dann durchläuft der/die Ausbildungsteilnehmer*in eine anschließende dreijährige Vollzeitausbildung oder eine fünfjährige Teilzeitausbildung, legt eine staatliche Prüfung ab und erwirbt so eine Approbation zur Ausübung der heilkundlichen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (gültig für Patienten bis zum 21. Lebensjahr).

Attraktive Tätigkeitsfelder als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in


Danach steht der Weg für verschiedene attraktive Tätigkeitsfelder offen, sowohl im Angestelltenbereich als auch in freiberuflicher Tätigkeit. Dies schließt auch die Behandlung von gesetzlich krankenversicherten Kindern und Jugendlichen ein, mit Zulassung durch eine Kassenärztliche Vereinigung im Rahmen freier oder frei werdender Sitze für Kassenpsychotherapeuten.

KJP-Ausbildung an DVT-Instituten: praxisnah und individuell


Die KJP-Institute im DVT bieten als staatlich anerkannte Ausbildungsstätten diese Ausbildung nach den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes mit dem methodischen Schwerpunkt "Verhaltenstherapie" an vielen Standorten in Deutschland an.

Die im DVT zusammenarbeitenden KJP-Institute verweisen besonders auf die Praxisnähe ihrer Ausbildungen. Durch die Zusammensetzung ihres Dozenten- und Supervisorenkreises aus sowohl wissenschaftlich besonders qualifizierten wie auch praktisch langjährig erfahrenen Kollegen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendlichenverhaltenstherapie wird das gesamte Tätigkeitsspektrum der künftigen KJPs anschaulich abgedeckt. Die Institute bemühen sich in besonderem Maße um eine individuelle Betreuung ihrer Teilnehmer. Die gesamte Ausbildung findet durchgängig in kleinen Gruppen mit vielen praktischen Übungen und in interaktivem Lernen statt. Auch eine optimale Vorbereitung auf die staatliche Prüfung ist hierdurch gewährleistet. In den meisten Instituten sind familientherapeutische Ansätze in die Verhaltenstherapie-Ausbildung integriert.

Eine Entscheidung für den Beruf KJP ist zu empfehlen für Pädagogen, die therapeutisch tätig werden wollen, und für Psychologen, die nach dem Studium sicher wissen, dass sie psychotherapeutisch mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und Familien arbeiten möchten.

Bitte informieren Sie sich direkt bei unseren Ausbildungsinstituten vor Ort, vor allem über die Inhalte und besondere Schwerpunkte der angebotenen Ausbildungen, über Kursbeginn, Auswahlverfahren und Kosten und über die Möglichkeit zum Kennenlernen des Instituts und der verantwortlichen Ausbilder. Über Ihr weiteres Interesse an diesem Beruf und an unseren Angeboten würden wir uns sehr freuen!