Mitgliedschaft im Fachverband für Verhaltenstherapie

Einzelmitgliedschaft

Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie, Medizin, Pädagogik oder Sozialpädagogik sowie eine Aus- oder Weiterbildung in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Verbandes bzw. eine analoge verhaltenstherapeutische Qualifikation in Forschung oder Lehre.

Außerordentliches Mitglied kann werden, wer

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Medizin, Pädagogik, Psychologie oder Sozialpädagogik nachweisen kann und sich in Aus- oder Weiterbildung in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Verbandes befindet oder
  • Angehörige anderer Berufsgruppen, die in der Gesundheitsversorgung verhaltenstherapeutisch tätig sind.

Mitglieder die das 65. Lebensjahr vollendet haben und keine Einkünfte mehr aus psychotherapeutischen Tätigkeiten erzielen, können eine ermäßigte Seniormitgliedschaft beantragen.

Mitgliedsbeiträge:

ordentliches Mitglied:130 € / Jahr
außerordentliches Mitglied:30 € / Jahr
Seniormitglied:60 € / Jahr

 

Aus-, Fort- und Weiterbildungsinstitute

Folgende Institute können die ordentliche Mitgliedschaft beantragen:

  • Ausbildungsinstitute, die über eine staatliche Anerkennung für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie gemäß § 6 Psychotherapeutengesetz verfügen und deren Ausbildungsleiter Mitglied im DVT sind.

  • Institute, die Fortbildung in Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie anbieten für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gemäß § 95d SGB V und deren Fortbildungsleiter Mitglied im DVT sind.

  • Institute, die Weiterbildung in Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie anbieten für Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gemäß den Weiterbildungsordnungen ihrer Kammern und deren weiterbildungsermächtigte Psychotherapeuten Mitglied im DVT sind.

Ein Aus-, Fort- oder Weiterbildungsinstitut beantragt beim Vorstand schriftlich die Mitgliedschaft im Fachverband. Die Qualitätssicherungskommission prüft, ob dessen Satzung, die curricularen Inhalte sowie die Organisation der Aus-, Fort- und Weiterbildung den vom Fachverband erlassenen Richtlinien entsprechen. Befürworten Instituteausschuss und Qualitätssicherungskommission die Aufnahme des Institutes, leiten sie eine Empfehlung an den Vorstand weiter, der dann über die Aufnahme entscheidet. Falls eines der drei Gremien (Vorstand, Qualitätsicherungskommission, Instituteausschuss) sich gegen eine Aufnahme entscheidet, muss der Antrag von Qualitätsicherungskommission und Instituteauschuss neu beraten werden. Danach ist der Aufnahmeantrag angenommen, wenn Vorstand und Instituteausschuss oder Vorstand und QSK zustimmen.

Mit der Mitgliedschaft ist das Institut gehalten, satzungsmäßige Bestimmungen, curriculare Inhalte, die Organisation der Aus-, Fort- und Weiterbildung an den Richtlinien des Verbandes zu Orientieren