Praktische Ausbildung

Die Praktische Ausbildung unter Supervision dient der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von jugendlichen Patienten. Sie beginnt frühestens nach der Hälfte der Ausbildung und wird in der Ausbildungsambulanz des Instituts oder in ausgewiesenen Lehrpraxen durchgeführt. Hier behandelt der Teilnehmer Kinder und Jugendliche aller Altersstufen und mit unterschiedlichen Störungsbildern, und deren Familien und Bezugspersonen. Es sind mindestens 600 Behandlungsstunden selbständig durchzuführen und zu dokumentieren. Unterstützung und fachliche Anleitung erhält der Teilnehmer dabei laufend durch Supervisoren in mindestens 150 Unterrichtsstunden, davon 50 Stunden im Einzelformat und 100 Stunden im Gruppenformat. Im Sozialgesetzbuch ist verankert, dass die Behandlung in diesen Ausbildungsambulanzen von den Gesetzlichen Krankenkassen zu vergüten sind. Deshalb können die Ausbildungsinstitute ihren Teilnehmern eine Beteiligung am erzielten Kassenhonorar anbieten.