Praktische Tätigkeit

Die Praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter indiziert ist sowie in der Abgrenzung zu anderen Störungen. Sie umfasst lt. PsychThG mindestens 1.800 Stunden und ist in einem Zeitraum von erfahrungsgemäß 18 Monaten zu absolvieren, davon 1.200 Stunden, also ca. 1 Jahr, an einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und 600 Stunden in anderen einschlägigen, von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch versorgt werden, z.B. psychosomatische Fachkliniken für Kinder und Jugendliche, Praxen von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Psychologischen Psychotherapeuten, Arztpraxen oder Sozialpädagogischen Zentren. Die Vermittlung dieser Praktika erfolgt durch das Ausbildungsinstitut nach Abstimmung mit den Teilnehmern. Das Institut hat hierfür Kooperationsvereinbarungen mit geeigneten Einrichtungen geschlossen